Die Genossenschaft: Ein bewährtes Modell mit Zukunftspotenzial

Die Rechtsform der „eingetragenen Genossenschaft“ (eG) ist das Fundament des Detmolder Modells und blickt auf eine lange, erfolgreiche Geschichte zurück. Ihre Prinzipien sind heute relevanter denn je, um den Herausforderungen des Wohnungsmarktes zu begegnen.
Ursprünge und Prinzip
Die Idee der Genossenschaft wurde im 19. Jahrhundert von Sozialreformern wie Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Victor Aimé Huber entwickelt, um wirtschaftliche und soziale Nöte durch Selbsthilfe zu überwinden. Anders als eine Kapitalgesellschaft, deren Hauptzweck die Gewinnmaximierung ist, verfolgt eine Genossenschaft das Ziel, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 GenG). Im Zentrum steht der Mensch, nicht das Kapital.
Struktur und Organisation
Für die Gründung einer eG sind mindestens drei Mitglieder erforderlich. Ihre Organisation ist demokratisch aufgebaut: Jedes Mitglied hat in der Generalversammlung grundsätzlich eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung. Die Organe einer Genossenschaft sind:
- Die Generalversammlung: Das oberste Organ, in dem die Mitglieder ihre Rechte ausüben.
- Der Aufsichtsrat: Das Kontrollgremium, das den Vorstand überwacht.
- Der Vorstand: Leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich.
Warum die Genossenschaft ideal für den kommunalen Wohnungsbau ist
Die gemeinwohlorientierte Ausrichtung ist im Kern der Genossenschaft verankert. Sie ist das perfekte Instrument, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und dauerhaft zu sichern, da nicht die Rendite, sondern die Förderung der Mitglieder (der Mieter) im Vordergrund steht. Zudem ermöglicht ihre privatrechtliche Struktur schnelles und flexibles Handeln, beispielsweise bei der Vergabe von Bauaufträgen, ohne an das öffentliche Vergaberecht gebunden zu sein. Sie verbindet somit soziale Verantwortung mit wirtschaftlicher Effizienz.
